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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Andree Wundes Immobilien
Buschstrasse 163, 47800 Krefeld

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Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag anerkannt und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB übergeben wurde oder er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter www.andreewundes.de einzusehen.

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§1
Andree Wundes Immobilien vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, usw. Der Kunde der Andree Wundes Immobilien verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch die Andree Wundes Immobilien vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen. Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Kunde im Falle des Kaufes bzw. des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises incl. Umsatzsteuer (zurzeit 19 %) zu zahlen.

Bei Vermietung und Verpachtungen, zahlbar vom Vermieter und/oder Mieter/Pächter einschließlich der heute geltenden Mehrwertsteuer:
a) Bei privaten Mietverträgen beträgt die Maklerprovision 2,38 Monatsmieten (inkl. USt.) für den Vermieter.
b) Bei gewerblichen Mietverträgen bis 5 Jahre Laufzeit, beträgt die Maklerprovision 3,57 Monatsmieten (inkl. USt.).
c) Bei einer Vertragsdauer ab 5 Jahren Laufzeit, berechnet von der jeweils sich ergebenden
Vertragssumme, der 10-Jahres-Mietsumme: 3,57 % (inkl. USt.).
d) Dem Mieter eingeräumte Option(en) auf Verlängerung des Mietvertrages wird/ werden wie Vertragslaufzeiten behandelt.
Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten und Umsatzsteuer.

Durch die Neufassung des WoVermG wird bei Wohnungsvermietungen üblicherweise der Vermieter der Auftraggeber der Firma Andree Wundes Immobilien sein.

§2
Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.

§3
Alle unterbreiteten Angebote der Andree Wundes Immobilien sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernimmt die Andree Wundes Immobilien keine Gewähr oder Haftung. Andree Wundes Immobilien ist nicht verpflichtet, die Angaben, die sie von Dritten erhält, zu überprüfen. Ihr ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.

§4
Die durch Andree Wundes Immobilien übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch Andree Wundes Immobilien gestattet. Andree Wundes Immobilien verpflichtet sich, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln.

§5
Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Andree Wundes Immobilien auf Schadenersatz in Höhe der Provision.

§6
Andree Wundes Immobilien steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (z.B. Kauf anstatt Miete oder Miete anstatt Kauf oder Erbpacht anstatt Kauf usw.). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.

§7
Andree Wundes Immobilien haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Andree Wundes Immobilien– ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernimmt Andree Wundes Immobilien keine Haftung.

§8
Ist dem Kunden von Andree Wundes Immobilien das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich, das ist spätestens innerhalb einer Woche, gegenüber Andree Wundes Immobilien mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb der Frist erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.

§9
Andree Wundes Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

§10

Jeder Alleinauftrag ist nur für eine festzulegende bestimmte Frist erteilt; diese beträgt längstens 1 Jahr. Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt 1 Monat, andernfalls verlängert sich der Alleinauftrag um jeweils 1 weiteren Monat. Die Kündigung hat
schriftlich mittels Einschreiben/Rückschein zu erfolgen.
§11

Der Kunde verpflichtet sich, Andree Wundes Immobilien umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung von Andree Wundes Immobilien das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an Andree Wundes Immobilien einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer, einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 2,5 % des vereinbarten Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch Andree Wundes Immobilien unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§12
Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.

§13

Verkäufer/Vermieter/Verpächter sowie Käufer/Mieter/Pächter verpflichten sich zur Mitwirkung nach den Vorgaben des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG).
§14

Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.

§15
a) Abweichungen von unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
b) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
c) An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Krefeld.

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